Rechtsanwalt Harms

Ihr Anwalt für Brandschäden in Burgwedel (Hannover)

 Ich helfe Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Ihrem Versicherer durchzusetzen!

Sollten Sie Probleme mit Ihrer Versicherung haben, rufen Sie mich einfach an.

Schwerpunktmäßig bearbeite ich Vorgänge aus dem Bereich des Sachversicherungsrechts. Hierzu zählen Gebäude- und Hausratschäden, die auf Brand-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl-, Sturmeinwirkung oder andere versicherte Ursachen zurückzuführen sind.

Im Großschadenbereich sind Brandschäden von besonderer Bedeutung, da diese für den Versicherungsnehmer schnell zu einer Existenzgefährdung  führen können.

Bei einer vollständigen oder teilweisen Zurückweisung der Entschädigungsforderung  sollte in jedem Fall eine eingehende rechtliche Prüfung erfolgen.

Zu einem unverbindlichen Erstgespräch und einer Prüfung der Sach- und Rechtslage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Die Erstberatung ist kostenfrei.

Für weitere Informationen und Bewertungen besuchen Sie durch einen Klick auf die obenstehende Schaltfläche mein Profil auf der offiziellen Website von Anwalt.de.

Leistungsumfang

Ein Brandschaden kann schnell zu einer Existenzgefährdung führen!

In vielen Fällen ist der Brand auf einen elektrischen Defekt oder eine sonstige technische Ursache zurückzuführen.
Ein menschliches Fehlverhalten kann aber oft auch nicht ausgeschlossen werden.

Über die Gebäude- und Hausratversicherung       besteht  in  diesen   Fällen grundsätzlich  Versicherungsschutz zum Neuwert!

Leitungswasserschäden

Kleine Ursache – große Wirkung!

Der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus den häuslichen Rohrleitungen, den Schlauchverbindungen oder dem öffentlichen Versorgungsnetz führt häufig zu umfangreichen Schäden, zumal diese oft  nicht  sofort entdeckt werden.

In der kalten Jahreszeit besteht ein erhöhtes Risiko bezüglich eines Frostschadens, insbesondere bei längerer Abwesenheit des Versicherungsnehmers.

 
 

Einbruchdiebstahlschäden

 

Die Zahl der Einbruchdiebstahlschäden ist in den letzten Jahren infolge von Bandenkriminalität stark angestiegen.

Über die Hausratversicherung besteht nicht nur für Einbruchdiebstahlschäden, sondern auch für Schäden durch Raub, räuberische Erpressung und ähnlich gelagerte Fälle Versicherungsschutz.

Für Wertsachen (Schmuck, Bargeld etc.) sind vertraglich vereinbarte und bedingungsgemäße  Entschädigungsgrenzen zu berücksichtigen.

Sturm- und Elementarschäden

 

In den letzten Jahren haben Naturkatastrophen – sowohl von der Anzahl als auch vom Ausmaß der Schäden her – erheblich zugenommen.

Die Folgen durch Stürme, Überschwemmungen, Schneedruck und andere Naturereignisse sind oft verheerend und mitunter auch existenzbedrohend.

Über die Wohngebäudeversicherung ist das Sturmrisiko in aller Regel versichert.

Ob und inwieweit Versicherungsschutz für sog. Elementarschäden besteht, ist anhand des Versicherungsvertrags zu prüfen. 

Gern stehe ich Ihnen als Ihr Anwalt für Brandschäden und andere Versicherungsfälle in Burgwedel (Hannover) jederzeit zur Verfügung.

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